Genealogische Forschung
Die Forschungsarbeit der Genealogen der vier Ritterschaften ist nicht - wie erwartet werden könnte - in erster Linie rückwärts gerichtet, sondern hauptsächlich gegenwartsbezogen. Um die Geschlechtsregister auf einem möglichst aktuellen und vollständigen Stand zu halten, sind die Genealogen bemüht, laufend alle Personenstandsänderungen wie z.B. Geburten, Heiraten, Scheidungen und Todesfälle der Angehörigen von immatrikulierten Geschlechtern zu erfassen. Beim jeweiligen Ritterschaftsgenealogen sind die Geschlechter aufgeführt, die zur Zeit mit dem Ziel der Veröffentlichung im GHdA bearbeitet werden.
Zukunftsorientiert und für den Fortbestand der vier Ritterschaften und des Verbandes der Baltischen Ritterschaften von grundlegender Bedeutung ist die Arbeit der Genealogen hinsichtlich des geltenden Namensrechts. Die Abschaffung des tradierten Adelsrechts und die Veränderungen des staatlichen Namensrechts nach 1919 haben Möglichkeiten eröffnet, daß nicht der Ritterschaft angehörende Personen den Namen einer ritterschaftlichen Familie erwerben und rechtens führen können. Die Reform des deutschen Namensrechts nach 1976 war umwälzend, weil nun Frauen gleichfalls ihren Geburtsnamen an ihren Ehemann und die Kinder übertragen können. Die Genealogen der vier Ritterschaften haben daher mit besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit die ihnen bekannt gewordenen Personenstandsangaben zu prüfen.
Natürlich nehmen sich die Genealogen auch der Forschung und Aufarbeitung von Genealogien erloschener Geschlechter an. Auch diese werden gelegentlich veröffentlicht.