Die Ritterschaften
Der Verband der Baltischen Ritterschaften e.V. gliedert sich neben den regionalen Bezirksgruppen traditionell in die bis zu ihrer Auflösung durch die Staaten Lettland und Estland bestehenden 4 Ritterschaften von Livland, Estland, Kurland und Oesel. Die älteste, die estländische Ritterschaft wurde 1252 erstmals erwähnt. Sie erfüllten bis 1917 eine öffentlich rechtliche Aufgabe und waren somit unabhängig von den wechselnden Landesherren, zuletzt den russischen Zaren, die verfassungsmäßig mit der Verwaltung des Landes beauftragten Gremien. Ihre Arbeit geschah ehrenamtlich.
Den Baltischen Ritterschaften stand zwar nicht das Recht der Nobilitierung, also der Erhebung in den Adelsstand, wohl aber das der Immatrikulation zu, sie konnten selber bestimmen, welche deutschen Adelsfamilien berechtigt sein sollten, an den beschließenden Landtagen teilzunehmen, um damit zur Verwaltung des Landes herangezogen zu werden. Sie beschlossen auch über den Ausschluß einer Person. Dieses Immatrikulationsrecht nehmen die Ritterschaften auch heute noch wahr, und auch heute noch wird jeder Nachfahre einer immatrikulierten Familie in die - in seine - Ritterschaft hineingeboren. In die zweite Organisationsform - den Verband - muß der Eintritt als eigener Willensakt erfolgen.
Zentrale Aufgabe der Ritterschaften ist die Führung von Personenregistern der einzelnen ritterschaftlichen Familien. Darüber hinaus fördern die Ritterschaften die Erforschung der eigenen Geschichte und bemühen sich um einen engeren Zusammenhalt ihrer Mitglieder. Im Rahmen zahlreicher Projekte und Hilfsaktionen nehmen sie karitative und kulturelle Aufgaben in Deutschland, Estland und Lettland wahr. Auch wenn sie heute keine öffentlich - rechtliche Funktion mehr haben, sind die vier Ritterschaften weiterhin die tragenden Säulen des Verbandes. Sie blicken jeweils auf eine eigene historische Entwicklung zurück.