Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen wurde im wesentlichen durch die Übertragung von Vermögensteilen des Verbandes gebildet.

Die sich aus dem Stiftungsvermögen ergebenden Zinseinkünfte sowie Spenden in nicht unbeträchtlicher Höhe ermöglichen es, den Finanzbedarf der Karitas zu decken sowie vom Kuratorium als förderungswürdig anerkannte Maßnahmen zu finanzieren. Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, können Spendern Spendenquittungen ausgestellt werden. Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass gewerbliche Einrichtungen nicht gefördert werden können.