§19 Vermögen des Verbandes
Die Mittel des Verbandes setzen sich zusammen aus Beiträgen der Mitglieder (§ 3 5. b)) und Zuwendungen wie Spenden, Schenkungen und letztwillige Verfügungen. Der Verband kann Grundbesitz erwerben.
Die Mitgliedsbeiträge werden von den Bezirksgruppen eingezogen (§ 3 5. b)) und gemäß den Beschlüssen des Verbandstages verwandt. Über zweckbestimmte Zuwendungen zugunsten einzelner Ritterschaften verfügen deren Beiräte.